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Reiseführer von
Andalusien > Über
Andalusien > Reigierung und Verwaltungen
Regierung und Verwaltungen
Am 28. Februar 1980 stimmte Andalusien in einem Bürgerentscheid mit einem Ja zur vollen Autonomie. Seit dem hat
sich die Autonomie in das wertvollste Mittel der sozialen,
politischen und wirtschaftlichsten Entwicklung Andalusiens
verwandelt. Es ist gerechtfertigt, die Anstrengung der Andalusier
an diesem, schon fast weit entfernten Datum, zu würdigen,
da sie mit viel Illusion auf ihr eigenes Land gesetzt hatten.
Unter der Verfassung hat Spanien es geschafft, sich in internationale
Institutionen zu integrieren und geniesst die gleichen Rechte,
wie die anderen europäischen Staaten. Der fruchtbarste
Abschnitt der Geschichte kam in aller Regel durch die grossen
Fortschritte im Sozialen und der menschlichen Entwicklung.
Andalusien, mit seiner Hauptstadt Sevilla, teilt sich in
acht Provinzen. So wird es im Königlichen Erlass von
1833 der Provinzteilung, von Javier de Burgos, festgelegt.
Diese Provinzen verfügen über 770 Gemeinden und
beherbergen 7.849.799 Einwohner. Diese Bevölkerung konzentriert
sich vor allem auf die Provinzhauptstädte und die Küstenstreifen.
Deshalb ist die Besiedelung Andalusiens relativ hoch und die
Hälfte der andalusischen Bevölkerung konzentriert
sich auf 26 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern.
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Alle Daten über die Strände, die Hotels umgeben.
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Stadtpläne der Orte und Anfahrtswege
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Golf und mehr. Viele der Golfplätze
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Bevölkerungsmässig lohnt es sich,
folgende Gebiete zu erwähnen:
- Gebiet von Sevilla (1.300.000 Einwohner)
Gebiet von Malaga (1.000.000 Einwohner)
Bahía de Cádiz (620.000 Einwohner) (Bucht
von Cadiz)
Gebiet von Granada (450.000 Einwohner)
Der Regierungsrat Andalusiens ist das ausführende Organ
der ausübenden und verwaltungstechnischen Funktionen
der Junta de Andalucia (andalusische Regierung). Der Regierungsrat
besteht aus dem Präsidenten und den Ministern.
Die Landesministerien wechseln je nach den Bedürfnissen
jeder Legislatur und unterteilen sich in folgende: Präsidentschaft,
Regierung, Wirtschaft und Finanzen, Justiz und staatliche
Behörden, Innovation, Forschung und Unternehmen, öffentliche
Bauten und Transportwesen, Arbeit, Tourismus, Handel und Sport,
Landwirtschaft und Fischerei, Gesundheit, Bildung, soziale
Gleichheit und Wohlergehen, Kultur und Umwelt.
Die lokalen Verwaltungen sind für das Grundlegende da,
um die täglichen Bedürfnisse des Bürgers abzudecken.
Für wichtigere Angelegenheiten ist die autonome Verwaltung
zuständig.
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| Mehr Information unter Junta
de Andalucia, AndaluciaJunta
und im Führer
der andalusischen Verwaltung. |
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